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(8.11.2016) Abstimmung
zur Atomausstiegsinitiative Eine kleine
Zusammenfassung für diejenigen, die eine Übersicht zur
atomwirtschaftlichen Diskussion möchten Während
der letzten beiden Wochenenden sind zwei zentrale Informationen öffentlich
geworden: Information
1) Axpo behauptet, 4,1 Milliarden Franken Entschädigung zu fordern,
wenn die Dauer der Nutzung ihrer Atomkraftwerke auf 45 Jahre
begrenzt wird, wie es die Initiative verlangt (NZZ am Sonntag, 30
Oktober) Information
2) Alpiq gibt offen zu, viel Geld mit seinen Atomkraftwerken zu
verlieren, so viel, dass das Unternehmen versucht, sie für einen
symbolischen Preis von einem Franken loszuwerden (Sonntagszeitung, 5
November). Gibt
es einen Widerspruch zwischen diesen beiden Informationen ? Ja
und nein. Nein,
weil die Axpo gegenwärtig noch mehr Geld verliert als Alpiq, da sie
mehr und kostspieligere Atomkraftwerke besitzt. Nein,
da Alpiq auch versuchen wird, Entschädigungen zu erhalten,
zumindest als Eintrittsforderung in die Verhandlungen. Ja,
weil es völlig unwahrscheinlich ist, Entschädigungen zu
erhalten. Denn die Annahme der Initiative nimmt den Unternehmen nur
eines weg, nämlich die Möglichkeit, Verluste zuschreiben. Das ist
eine Entlastung, keine Belastung. Gleiches gilt für den Verlust
eines inexistenten Verkehrswertes:
etwas zu verlieren, das man gerade versucht hat, für einen
symbolischen Franken versucht loszuwerden, kann nicht als Schaden
angesehen werden*. Das Gericht, das über die Klage urteilen wird,
wird diese Informationen auch haben. Und die Beweislast wird bei der
Axpo liegen. Das
finanzielle Risiko für die Schweiz ist massiv, aber nicht aufgrund
der Schadenersatzzahlungen. Weshalb also? Momentan
befinden sich 6.2 Milliarden in den Fonds für den Rückbau und die
Entsorgung der nuklearen Abfälle, wohingegen im Jahre 2011 die zukünftigen
Kosten auf 16 Milliarden geschätzt wurden. Nie und nimmer werden
die Erträge aus den Finanzmärkten, die Reserven der Betreiber und
ihre jährliche Beiträge ausreichen, um die
Differenz zu begleichen. Dies umso weniger, als diese Schätzung der
Kosten durch Swissnuclear wohl zu optimistisch ist. Die
AKW-Unternehmen werden mit gewaltigen Kosten konfrontiert sein. Das
ist der Grund, weshalb das Besitzen eines AKWs jede Bilanz in den
Abgrund zieht. Der Artikel
80 des Kernenergiegesetzes sieht vor, dass der Bund die Kosten übernimmt,
wenn die Belastung durch die Stilllegung und Atommüllentsorgung „
wirtschaftlich nicht tragbar“ ist . Es ist also schon jetzt
sicher, dass die SteuerzahlerInnen die Spätkosten des
AKW-Zeitalters berappen werden, und dass sich der Betrag in
Millionenhöhe belaufen wird. Wieso
reduziert der sofortige Stopp von Beznau und die Fixierung eines
Abschaltungsdatums für Gösgen (2024) und Leibstadt (2029) die
Kosten für die Schweiz? Aus einem
ganz einfachen Grund: Die AKWs verursachen einen jährlichen Verlust
von etwa 500 Millionen, wie das Magazin „Bilanz“ kürzlich
berechnet hat. Nun bezahlen die Betreiber nur 188 Millionen jährlich
in den Fonds für den Rückbau und die Entsorgung der nuklearen Abfälle.
Deshalb fliessen jedes weitere Jahr, in welchem die AKWs am Netz
sind, zwar 188 Millionen in den Fonds, aber die Bilanz der Aktionäre
wird um jedoch 500
Millionen geschwächt. Der Unterschied, 300 Millionen, wird sich in
10 Jahren sich zu einem Loch von 3 Milliarden aufsummieren. Je länger
man wartet, desto weniger Substanz wird die Bilanz von Alpiq und
Axpo aufweisen (umso mehr als andere Sektoren auch defizitär sind).
Deshalb ist es günstiger, jetzt statt inin 10-15 Jahren zu
verhandelnt. Wenn wir ein fixes Abschalt-Datum festsetzen, werden
die Betreiber und ihre Aktionäre gezwungen sein, ihre Bilanzen an
den realen ökonomischen Wert der AKWs anzupassen. Diese gigantische
Anpassung der Bilanzen an die Realität wird sie zwingen, sich an
den Verhandlungstisch zu setzen. Der Bund kann heute im Gegenzug der
Übernahme der Kostenüberschreitungen ein Kompensationszahlung von
den Atomkonzernen erhalten. Dagegen würde der Bund in 10-15 Jahren
gar nichts erhalten: dazumal werden Alpiq und Axpo zu Bad Banks
geworden sind, deren einzige „Aktiven“ stillgelegte
Atomkraftwerke sind. Der Bund würde nur die Kostenüberschreitungen
erben.
------ Vertieftes Analysebericht unter www.roger-nordmann.ch *Siehe Gutachten von Prof Prof Riva
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Contact: Roger Nordmann, Rue de l'Ale 25, 1003 Lausanne, Twitter @NordmannRoger 1.04.2017 |