Retour à la page d'accueil

Roger Nordmann

Conseiller national

Parti socialiste vaudois / lausannois

Aller au site du Parti socialiste vaudois

retour à la page d'accueil

Page de mon ancien site

(archive provisoire)

Retour au site

 

 

   

18.5.2015

Revision des Radio- und Fernsehgesetzes: Worüber wir überhaupt abstimmen

Im Vorfeld der Abstimmung vom 14. Juni ist eine hitzige Debatte rund um die Revision des  Radio- und Fernsehgesetzes entbrannt. Liest man einige der aktuellen Stellungnahmen, so  hat man den Eindruck, dass es hier um den Erhalt oder umgekehrt um die Abschaffung des  öffentlich-rechtlichen Radios und Fernsehens geht. Oder um die Aufteilung des Werbemarkts  im Internet.

 Es sei mir an dieser Stelle erlaubt, die Debatte auf den eigentlichen Inhalt der  Gesetzesrevision zurückzuführen. Die Revision betrifft in erster Linie die Erhebung der  Radio- und Fernsehgebühren, welche ja hauptsächlich zur Finanzierung des öffentlichrechtlichen  Radios und Fernsehens in den vier Sprachregionen unseres Landes dient. Dazu  unterstützen die Gebühren die Finanzierung von 34 privaten Radio- und TV-Stationen.

 Heute müssen alle Haushalte und Unternehmen, welche über ein Empfangsgerät verfügen,  Radio und TV-Gebühren bezahlen. Mit dem aktuellen Gesetz müssen Personen, die zu  Hause und an ihrem Zweitwohnsitz einen Fernseher haben, die Gebühren doppelt bezahlen.  Das gleiche gilt für eine Bäckerei, die zwei Filialen betreibt. Heutzutage sind nur diejenigen  Personen von den Gebühren befreit, welche über gar kein Empfangsgerät verfügen – auch  nicht in ihrem Privatfahrzeug. Dieses System ist eindeutig veraltet: Da nahezu alle via  Smartphones, Computer oder Tablets über Empfangsgeräte verfügen, kann praktisch die  ganze Bevölkerung Radio hören und fernsehen.

 Kontrollen machen in diesem Umfeld keinen Sinn mehr: Wie sollen die Billag-Inspektoren  feststellen, ob sich in einem Haushalt solche elektronische Geräte befinden? Wie so oft,  hinkt die Regulation der technologischen Entwicklung hinterher und verursacht hohe Kosten,  die nicht nötig sind. Und jetzt mal im Ernst: Schauen 15% der Haushalte, welche keine  Gebühren bezahlen, wirklich nie fern und hören tatsächlich nie Radio?

 Angesichts der Absurdität dieser Situation, hat der Bundesrat eine Gesetzesrevision  vorgeschlagen. Dabei ist das Ziel, die Gesamtsumme der Einnahmen sowie die Aufteilung  zwischen Haushalten und Unternehmen nicht zu verändern. Nach detaillierter Analyse aller  möglichen Lösungen, hat der Bundesrat die einfachste und solideste vorgeschlagen, und  das Parlament hat sich dieser Meinung angeschlossen. Darüber stimmen wir am 14. Juni ab.

 Neu sind alle Haushalte gebührenpflichtig, womit die Gebühren von 451auf 400 Frankensinken werden. Das Einwohnerregister dient als Grundlage für die Erhebung. Änderungen wie  zum Beispiel ein Umzug - werden automatisch registriert und müssen nicht mehr  gemeldet werden. Und auch die mühsamen Kontrollen am Wohnort fallen weg. Insgesamt  können somit über 20 Millionen Franken Administrativkosten eingespart werden.

 Zudem haben Haushalte die Möglichkeit, sich bis 2022 von den Gebühren befreien zu  lassen. Dabei geht es vor allem um ältere Personen, die keinerlei elektronische Medien  nutzen. Zwei weitere Ausnahmen bleiben bestehen: Personen, die Ergänzungsleistungen  der AHV oder der IV beziehen, bezahlen keine Gebühren und Heimbewohnerinnen und  Heimbewohner werden befreit. Institutionen wie Altersheime werden die Gebühren neu auf  kollektiver Grundlage bezahlen.

 Auch für die Unternehmen wird der Besitz eines Empfangsgeräts als Kriterium zur  Gebührenpflicht aufgehoben. Unternehmen, welche weniger als 500‘000 Franken Umsatz  erzielen, bezahlen künftig gar keine Gebühren. Mit diesem System wird vermieden, dass  Unabhängige und Bauern doppelt bezahlen müssen, einmal als Privatpersonen und einmal  als Unternehmen. Für Unternehmen, welche einen höheren Umsatz deklarieren, werden die Gebühren massvoll angepasst. Ab einer Milliarde Umsatz beträgt die Gebühr 39‘000  Franken. Die Verteilung der Abgaben bei den Unternehmen wird also gerechter umgesetzt.

 Die weiteren Gesetzänderungen sind minim. Dabei geht es im Wesentlichen darum, die  Finanzierung der regionalen Radio- und TV-Sender leicht anzuheben und sie bei der  technologischen Anpassung sowie der Ausbildung der Journalisten zu unterstützen.

 Sollte die Revision abgelehnt werden, würde das aktuell geltende Recht erhalten bleiben.  Die Gebühren würden also weiterhin auf der Grundlage der Empfangsgeräte erhoben, und  die damit verbundenen administrativen Kosten der Billag würden bestehen bleiben.

 Die Aufregung der Gegner dieser pragmatischen Gesetzrevision ist objektiv nicht  nachvollziehbar. Offenbar führen diese eine hidden agenda. Dem SGV geht es mit diesem  Referendum mit aller Wahrscheinlichkeit darum, der Kampagne seines Direktors Hans-Ulrich  Bigler eine Plattform zu bieten. Denn für die Unternehmen ist die vorgeschlagene Lösung  vollkommen nachvollziehbar: Die Unterstützung von economiesuisse beweist dies.

 Seitens der SVP sehe ich zweierlei Motivationen: Einerseits will man den Schweizer Radio  und Fernsehen politisch schwächen, um vereinfacht Werbefenster aus dem Ausland  verkaufen zu können. Dies ist im Interesse der Nationalrätin Natalie Rickli, die bei Goldbach  Media AG unter Vertrag steht. Diejenigen, welche die Medien als eine Wirtschaftsbranche  wie alle anderen betrachten und damit 20% Gewinn erzielen wollen, sind mit dieser  Vorgehensweise einverstanden.

 Andererseits gibt es einen ideologischen Grund: Man will den Service Public schwächen,  und insbesondere dessen Verteilungsmechanismen. Für die Westschweiz, das Tessin, und  die Rätoromanen geht es hier um die Wurst. Drei Viertel der Gebühren und der  Werbeeinahmen der SRG werden in der Deutschschweiz generiert. Nur dank des  Solidaritätsmechanismus muss sich der Rest der Schweiz nicht mit einem mageren Viertel  der Ressourcen begnügen.

 Dank der Solidarität der Deutschschweiz haben Romands, Tessiner und Rätoromanen  Zugang zu einem qualitativ hochstehenden und vielfältigen Service Public. Es handelt sich  um eine wichtige demokratische und kulturelle Errungenschaft, an dieser sich die  unverbesserlichen Gegner des Service Public natürlich stören. Darum geht es aber nicht bei  der Abstimmung über die RTVG-Revision. Grundsätzlich ist dies aber noch ein weiterer  Grund, JA zu stimmen: Die Revision erlaubt es nämlich, die gesunde Finanzierung des  Radios und des Fernsehens zu sichern. Und dies ist eine der Grundlagen der  eidgenössischen Solidarität.

 

 

 Listes de tous les
articles publiés
 

 

Contact: Roger Nordmann, Rue de l'Ale 25, 1003 Lausanne,
info@roger-nordmann.ch, tél 021 351 31 05, fax 021 351 35 41

Twitter @NordmannRoger

Retour à la page  d'accueil

1.04.2017