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18.5.2015 Revision des Radio- und Fernsehgesetzes: Worüber wir überhaupt abstimmen Im Vorfeld der Abstimmung vom
14. Juni ist eine hitzige Debatte rund um die Revision des Radio-
und Fernsehgesetzes entbrannt. Liest man einige der aktuellen
Stellungnahmen, so hat man den Eindruck, dass es hier um den
Erhalt oder umgekehrt um die Abschaffung des öffentlich-rechtlichen
Radios und Fernsehens geht. Oder um die Aufteilung des Werbemarkts
im Internet. Es sei mir an dieser
Stelle erlaubt, die Debatte auf den eigentlichen Inhalt der Gesetzesrevision
zurückzuführen. Die Revision betrifft in erster Linie die Erhebung
der Radio- und Fernsehgebühren, welche ja hauptsächlich zur
Finanzierung des öffentlichrechtlichen Radios und Fernsehens
in den vier Sprachregionen unseres Landes dient. Dazu unterstützen
die Gebühren die Finanzierung von 34 privaten Radio- und
TV-Stationen. Heute müssen alle
Haushalte und Unternehmen, welche über ein Empfangsgerät verfügen,
Radio und TV-Gebühren bezahlen. Mit dem aktuellen Gesetz müssen
Personen, die zu Hause und an ihrem Zweitwohnsitz einen
Fernseher haben, die Gebühren doppelt bezahlen. Das gleiche
gilt für eine Bäckerei, die zwei Filialen betreibt. Heutzutage
sind nur diejenigen Personen von den Gebühren befreit, welche
über gar kein Empfangsgerät verfügen – auch nicht in
ihrem Privatfahrzeug. Dieses System ist eindeutig veraltet: Da
nahezu alle via Smartphones, Computer oder Tablets über
Empfangsgeräte verfügen, kann praktisch die ganze Bevölkerung
Radio hören und fernsehen. Kontrollen machen in
diesem Umfeld keinen Sinn mehr: Wie sollen die Billag-Inspektoren
feststellen, ob sich in einem Haushalt solche elektronische
Geräte befinden? Wie so oft, hinkt die Regulation der
technologischen Entwicklung hinterher und verursacht hohe Kosten,
die nicht nötig sind. Und jetzt mal im Ernst: Schauen 15% der
Haushalte, welche keine Gebühren bezahlen, wirklich nie fern
und hören tatsächlich nie Radio? Angesichts der Absurdität
dieser Situation, hat der Bundesrat eine Gesetzesrevision vorgeschlagen.
Dabei ist das Ziel, die Gesamtsumme der Einnahmen sowie die
Aufteilung zwischen Haushalten und Unternehmen nicht zu verändern.
Nach detaillierter Analyse aller möglichen Lösungen, hat der
Bundesrat die einfachste und solideste vorgeschlagen, und das
Parlament hat sich dieser Meinung angeschlossen. Darüber stimmen
wir am 14. Juni ab. Neu sind alle Haushalte
gebührenpflichtig, womit die Gebühren von 451auf 400 Frankensinken
werden. Das Einwohnerregister dient als Grundlage für die Erhebung.
Änderungen wie zum Beispiel ein Umzug - werden automatisch
registriert und müssen nicht mehr gemeldet werden. Und auch
die mühsamen Kontrollen am Wohnort fallen weg. Insgesamt können
somit über 20 Millionen Franken Administrativkosten eingespart
werden. Zudem haben Haushalte die
Möglichkeit, sich bis 2022 von den Gebühren befreien zu lassen.
Dabei geht es vor allem um ältere Personen, die keinerlei
elektronische Medien nutzen. Zwei weitere Ausnahmen bleiben
bestehen: Personen, die Ergänzungsleistungen der AHV oder der
IV beziehen, bezahlen keine Gebühren und Heimbewohnerinnen und
Heimbewohner werden befreit. Institutionen wie Altersheime
werden die Gebühren neu auf kollektiver Grundlage bezahlen. Auch für die Unternehmen
wird der Besitz eines Empfangsgeräts als Kriterium zur Gebührenpflicht
aufgehoben. Unternehmen, welche weniger als 500‘000 Franken Umsatz
erzielen, bezahlen künftig gar keine Gebühren. Mit diesem
System wird vermieden, dass Unabhängige und Bauern doppelt
bezahlen müssen, einmal als Privatpersonen und einmal als
Unternehmen. Für Unternehmen, welche einen höheren Umsatz
deklarieren, werden die Gebühren massvoll angepasst. Ab einer
Milliarde Umsatz beträgt die Gebühr 39‘000 Franken. Die
Verteilung der Abgaben bei den Unternehmen wird also gerechter
umgesetzt. Die weiteren Gesetzänderungen
sind minim. Dabei geht es im Wesentlichen darum, die Finanzierung
der regionalen Radio- und TV-Sender leicht anzuheben und sie bei der
technologischen Anpassung sowie der Ausbildung der
Journalisten zu unterstützen. Sollte die Revision
abgelehnt werden, würde das aktuell geltende Recht erhalten
bleiben. Die Gebühren würden also weiterhin auf der
Grundlage der Empfangsgeräte erhoben, und die damit
verbundenen administrativen Kosten der Billag würden bestehen
bleiben. Die Aufregung der Gegner
dieser pragmatischen Gesetzrevision ist objektiv nicht nachvollziehbar.
Offenbar führen diese eine hidden agenda. Dem SGV geht es mit
diesem Referendum mit aller Wahrscheinlichkeit darum, der
Kampagne seines Direktors Hans-Ulrich Bigler eine Plattform zu
bieten. Denn für die Unternehmen ist die vorgeschlagene Lösung
vollkommen nachvollziehbar: Die Unterstützung von
economiesuisse beweist dies. Seitens der SVP sehe ich
zweierlei Motivationen: Einerseits will man den Schweizer Radio
und Fernsehen politisch schwächen, um vereinfacht
Werbefenster aus dem Ausland verkaufen zu können. Dies ist im
Interesse der Nationalrätin Natalie Rickli, die bei Goldbach Media
AG unter Vertrag steht. Diejenigen, welche die Medien als eine
Wirtschaftsbranche wie alle anderen betrachten und damit 20%
Gewinn erzielen wollen, sind mit dieser Vorgehensweise
einverstanden. Andererseits gibt es einen
ideologischen Grund: Man will den Service Public schwächen, und
insbesondere dessen Verteilungsmechanismen. Für die Westschweiz,
das Tessin, und die Rätoromanen geht es hier um die Wurst.
Drei Viertel der Gebühren und der Werbeeinahmen der SRG
werden in der Deutschschweiz generiert. Nur dank des Solidaritätsmechanismus
muss sich der Rest der Schweiz nicht mit einem mageren Viertel
der Ressourcen begnügen. Dank der Solidarität der Deutschschweiz haben Romands, Tessiner und Rätoromanen Zugang zu einem qualitativ hochstehenden und vielfältigen Service Public. Es handelt sich um eine wichtige demokratische und kulturelle Errungenschaft, an dieser sich die unverbesserlichen Gegner des Service Public natürlich stören. Darum geht es aber nicht bei der Abstimmung über die RTVG-Revision. Grundsätzlich ist dies aber noch ein weiterer Grund, JA zu stimmen: Die Revision erlaubt es nämlich, die gesunde Finanzierung des Radios und des Fernsehens zu sichern. Und dies ist eine der Grundlagen der eidgenössischen Solidarität.
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Contact: Roger Nordmann, Rue de l'Ale 25, 1003 Lausanne, Twitter @NordmannRoger 1.04.2017 |